Nachdem der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV) eine Verschlusssache der Generalstaatsanwaltschaft München enthüllt hatte, derzufolge Telekommunikationsanbieter und Mobilfunkbetreiber illegal u.a. eingehende Telefonverbindungen und den Aufenthaltsort von Handynutzern speichern, haben die Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer heute bei der Bundesnetzagentur Anzeige gegen sechs Anbieter erstattet. Den Unternehmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefónica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 drohen Geldbußen von bis zu 300.000 Euro. Der AKV wirft den Anbietern vor, unter Verstoß gegen das Gesetz bis zu sechs Monate lang zu protokollieren, von wem man angerufen wurde. Zudem zeichnen diese Mobilfunk-Netzbetreiber illegal die Position aller Handynutzer auf und speichern bis zu sechs Monate lang, in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat. Der Bundesdatenschutzbeauftragte diskutiert heute auf einem „Jour Fixe Telekommunikation“ die vom AK Vorrat am 7. September enthüllten Rechtsverstöße der Telekommunikationsbranche. Besorgten Bürgern und Unternehmen wird empfohlen, zu einem Telefon-, Handy- und Internetanbieter zu wechseln, der seine Kunden möglichst wenig ausspioniert (Festnetz: Deutsche Telekom; Mobilfunk und UMTS: Prepaidkarten von E-Plus, Telefonica o2 oder Vodafone; DSL-Internetzugang: Hansenet/Alice oder Vodafone DSL). Außerdem solle man von seinen Telekommunikationsanbietern schriftlich eine sofortige Verbindungsdatenlöschung mit Verbindungsende oder mit Rechnungsversand verlangen.
Die Anzeige des AKV im Wortlaut

Quelle : http://www.nrhz.de