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Fall Barschel: Fremdes Haar im Hotelbett gefunden. DNA-Spur könnte zum Täter führen. Schweizer Ermittler haben damals bereits festgestellt, dass das Haar wegen seiner Form und seines Durchmessers nicht zu Barschels Haaren passt und deshalb nicht von dem früheren Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins selbst stammen kann.

Die Lübecker Staatsanwaltschaft kann im Fall Barschel bei der Suche nach einem genetischen Fingerabdruck auf ein fremdes Haar zurückgreifen, das in Uwe Barschels Hotelbett gefunden wurde. Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung „Die Welt“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf bisher unveröffentlichte Ermittlungsakten. Demnach belegen zwei Schweizer Asservatenlisten aus den Jahren 1987 und 1988, dass am rechten Kopfende des Betts in Barschels Hotelzimmer ein Haar sichergestellt wurde.
Die Schweizer Ermittler haben damals bereits festgestellt, dass das Haar wegen seiner Form und seines Durchmessers nicht zu Barschels Haaren passt und deshalb nicht von dem früheren Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins selbst stammen kann.
Wie die Lübecker Staatsanwaltschaft der „Welt“ bestätigte, ist dieses Haar später nach Lübeck gebracht und aufbewahrt worden. „Ich gehe davon aus, dass es bei uns immer noch vorliegt“, sagte Behördensprecher Oberstaatsanwalt Günter Möller der Zeitung. Uwe Barschel war am 11. Oktober 1987 tot in der Badewanne seines Zimmers im Genfer Hotel „Beau Rivage“ gefunden worden. Der ehemalige Lübecker Chefermittler in dem Fall, Heinrich Wille, ist davon überzeugt, dass der Politiker ermordet wurde.
Der prominente deutsche Gerichtsmediziner Professor Michael Tsokos sagte der „Welt“: „Ein einzelnes Haar kann auch nach Jahrzehnten noch ausreichen, um die DNA eines Menschen zu bestimmen. Im Fall Barschel ist es auf jeden Fall einen Versuch wert.“ Einen möglichen genetischen Fingerabdruck könne man dann mit den deutschen und internationalen Datenbanken abgleichen. „Wenn es da einen Treffer gibt, ist man vielleicht plötzlich auf der Spur eines großen Unbekannten“, so Tsokos.
Der Lübecker Oberstaatsanwalt Möller sagte dagegen, „im Moment“ sei eine Untersuchung des verbliebenen Haares nicht geplant. Zunächst wolle man die Ergebnisse der Analysen von Kleidungsstücken des verstorbenen Uwe Barschel abwarten. Zu diesem Zweck seien am Donnerstag die Hose, die Krawatte, der Badewannenvorleger, die Socken und ein Handtuch an Spezialisten des Landeskriminalamtes in Kiel übergeben worden. Von dem Fund eines genetischen Fingerabdrucks macht die Lübecker Staatsanwaltschaft abhängig, ob das 1998 eingestellte Verfahren wegen des Verdachts des Mordes an Barschel wieder aufgenommen werden könnte.
Knapp 24 Jahre nach dem mysteriösen Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel will die Lübecker Staatsanwaltschaft neue Untersuchungen anstellen. Die Kleidungsstücke des CDU-Politikers sollen auf DNA-Spuren geprüft werden.

„Heute ist mehr möglich als damals“, sagte der frühere Barschel-Chefermittler Heinrich Wille dazu den „Lübecker Nachrichten“ vom Sonntag. Zuvor hatte dem Blatt zufolge ein Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft bestätigt, dass die Kleidung des Toten in den kommenden Tagen auf verwertbare DNA-Spuren hin untersucht werden solle, darunter auch der Anzug, mit dem der tote Barschel in der Badewanne des Genfer Hotels „Beau Rivage“ entdeckt worden war.

„Wir werden in den nächsten Tagen prüfen, ob es DNA-Spuren gibt und ob sie verwertbar sind“, sagte Oberstaatsanwalt Günter Möller dem Blatt.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Kalinka, der auf den späten DNA-Check gedrungen hatte, nannte es erfreulich, dass alle Möglichkeiten genutzt würden, „um an die Wahrheit heranzukommen“.

Er sieht in der Entscheidung „fast die Wiedereröffnung des Verfahrens“. Kleinste Dinge könnten eine Rolle spielen.

Kalinka, der wie auch der frühere Chefermittler Heinrich Wille der Mordtheorie anhängt, hatte Landesjustizminister Emil Schmalfuß (parteilos) bereits vor sieben Monaten um eine Neuaufnahme des Falls Barschel gebeten. Vorangegangen war die Aufklärung alter Mordfälle aufgrund neuer kriminaltechnischer Möglichkeiten. Diese sollten ausgeschöpft werden. „Der Fall ist zu gewichtig, um ihn ruhen zu lassen.“

Barschel war am 11. Oktober 1987 im Genfer „Beau Rivage“ tot aufgefunden worden. Nach dem offiziellen Ermittlungsergebnis starb er durch Selbstmord. Das Ergebnis ist jedoch umstritten, immer wieder wurde über Mord spekuliert. (dapd/AFP)

Quelle : http://www.tagesspiegel.de