Prozess gegen John Demjanjuk Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt

John Demjanjuk muss hinter Gitter. Das Landgericht München sah als erwiesen an, dass der 91-Jährige an zahlreichen Kriegsverbrechen beteiligt war und den Nazis bei der Ermordung von mindestens 27.900 Juden geholfen hat. Das Strafmaß wurde auf fünf Jahre festgelegt.

Stand: 12.05.2011

John Demjanjuk | picture-alliance/dpa

Richter Ralph Alt sagte in seiner Urteilsbegründung, es bestehe kein Zweifel daran, dass Demjanjuk im Zweiten Weltkrieg Teil des Machtapparats der Nazis war und sich bereitwillig am Massenmord an den Juden beteiligte. Alt sah es als erwiesen an, dass Demjanjuk als „fremdvölkischer Hilfswilliger“ Wachmann in Sobibor war. „Der Angeklagte war Teil der Vernichtungsmaschinerie.“ Egal, wo ein Trawniki gerade Dienst getan habe, sagte Alt: „Allen Trawniki-Männern war klar, was geschah.“ Der Feuerschein der Verbrennung der Leichen habe man „kilometerweit“ sehen können. Zudem sei der Gestank der verbrannten Leichen in der ganzen Gegend zu riechen gewesen. Alt betonte, das Gericht habe sich vom Gesetz und nicht von moralischen oder politischen Überlegungen leiten lassen.

Zwar könne Demjanjuk keine konkrete Tat zugeschrieben werden. Das Gericht schloss sich jedoch der Argumentation der Anklage an: Da das Lager Sobibor allein zur planmäßigen Ermordung von Menschen diente, habe sich jeder mitschuldig gemacht, der dort Dienst tat. Alt sagte, der älteste während Demjanjuks Einsatz in Sobibór ermordete Gefangene sei über 90 Jahre alt gewesen. „Und es berührt einen, dass wir heute über den Mord an einem Menschen verhandeln, der 1848 geboren ist.“ Menschen wie dieser Mann hätten es „verdient, in Würde zu sterben“.

Keine Reaktion bei Angeklagtem auf Urteil

Der Prozess

Warum in München?

Demjanjuk hielt sich vor seiner Emigration in die USA vermutlich in Feldafing am Starnberger See auf. Da das zur Landgerichtsbarkeit München gehört, übertrug der Bundesgerichtshof das Verfahren an das Landgericht München II.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft verlangt. Verteidiger Ulrich Busch hatte auf Freispruch plädiert. Er kritisierte das Urteil als „juristisches Wunschdenken“. Es gebe keinerlei Beweise. Er werde in Revision gehen. Während Demjanjuk das Urteil in seinem Rollbett neben der Richterbank ohne jede Regung aufnahm, konnten viele Nebenkläger die Tränen nicht zurückhalten. Der Mammutprozess gegen den gebürtigen Ukrainer lief seit November 2009, insgesamt waren es 93 Verhandlungstage.

Wiesenthal-Zentrum zufrieden mit Urteil

Das israelische Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem begrüßte die Verurteilung. „Wir sind sehr zufrieden darüber, dass er endlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde“, sagte Efraim Zuroff, Leiter des Zentrums. Die Entscheidung bedeute eine „sehr starke Botschaft, dass die Täter auch viele Jahre nach den Verbrechen des Holocaust noch für ihre Vergehen belangt werden können“.

Der Leiter der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Jad Vaschem, Avner Schalev, sagte: „Kein Prozess kann jene zurückbringen, die ermordet wurden, aber die Verurteilung der Verantwortlichen spielt eine wichtige moralische und erzieherische Rolle in der Gesellschaft.“

Fünf Tage Marathon-Plädoyer

Gestern hatte Busch zum Abschluss seines Marathon-Plädoyers gesagt, sein Mandant werde seit 40 Jahren zum Sündenbock gemacht. „Dieser Sündenbock soll im 91. Lebensjahr dafür bezahlen, dass Nachkriegsdeutschland die Bosse des Naziterrorismus nicht oder nicht hinreichend bestraft hat.“ Zuvor hatte Busch dargelegt, dass Demjanjuk, sollte er wirklich als KZ-Wachmann in Sobibor gewesen sein, Befehlsnotstand zugute gehalten werden müsse. Die Wachmänner hätten keine Wahl gehabt, als die Befehle auszuführen. Laut Busch sei jedoch nicht bewiesen, dass Demjanjuk überhaupt dort war.

Busch bezeichnete den Prozesses in Deutschland als unrechtmäßig. „Deutschland verstößt mit diesem Verfahren direkt und zentral gegen das Legalitätsprinzip“. Außerdem zweifelte er die Aussagen mehrerer Zeugen an. Wenn man verschiedene Aussagen heranziehe, komme man auf mehrere Demjanjuks, die so unterschiedlich beschrieben würden, dass sie nicht identisch sein könnten, so Busch.

Anklage forderte sechs Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft sah es dagegen als erwiesen an, dass der heute 91-Jährige von März bis September 1943 als sogenannter Trawniki (ausländischer Hilfsscherge der SS) im NS-Vernichtungslager Sobibor aktiv daran beteiligt war, ankommende Juden ins Gas zu treiben. Sie forderte daher sechs Jahre Haft. Einige Angehörige der Opfer und Holocaust-Überlebende, die in dem Mammutprozess als Nebenkläger auftreten, forderten sogar die Höchststrafe von 15 Jahren Haft.

Demjanjuk: „Gericht versucht mein Leben auszulöschen“

Dienstausweis von Iwan "John" Demjanjuk | Bild: picture-alliance/dpa Bild vergrößern Bildunterschrift: Dienstausweis von Iwan „John“ Demjanjuk

Demjanjuk beteuert seit Jahren seine Unschuld und sieht sich selbst als Opfer eines „politischen Schauprozesses“. Am Ende seines Lebens versuche das Gericht „meine Würde, meine Seele und mein Leben auszulöschen“, schrieb er in einer Erklärung. Um die Einbeziehung bestimmter Akten zum Beweis seiner Unschuld zu erzwingen, hatte Demjanjuk sogar mit Hungerstreik gedroht, er machte die Drohung jedoch nicht wahr.

Quelle : http://www.br-online.de/

5  Jahre Haft für entweder 28.060,oder 29.700,oder,oder,oder-fache(da sind sich „unsere“MainStreamMedien noch nicht so ganz einig) Beihilfe zum Mord.Wie mögen sich wohl Angehörige der Opfer fühlen?In DEUTSCHLAND zu nur 5 Jahren Haft verurteilt.Da zählt auch nicht,das der alte Sack schon 91 jahre auf`m Buckel hat und eh bald sein Besteck abgibt.Aber was soll ich lange schreiben,da zeige ich doch lieber mal ein anderes Gerichtsurteil als Vergleich.Darüber kann sich ja dann selber seine Gedanken machen…

Ein Joint pro Tag – sieben Jahre Haft

Foto: Ein Joint pro Tag - sieben Jahre Haft

Schon mehrfach stand der 33-Jährige aus der Eifel vor Gericht, diesmal vor dem Landgericht Koblenz. Sein Rollstuhl diente als Versteck bei „Drogenfahrten“.            Foto: Thielen

15.02.2011

Cochem. Justiz unterschätzt? Warum ein Rollstuhlfahrer nun die Konsequenzen seiner Taten mit aller Härte zu spüren bekommt:

Vom Hals abwärts ist er gelähmt, lediglich seine Arme kann er teilweise bewegen. Das hielt Michael L. (Name geändert) jedoch nicht davon ab, sich jahrelang Drogen zu beschaffen. Mehrfach „kassierte“ er dafür Haftstrafen, die jedoch nie vollstreckt wurden, weil er aufgrund seiner Behinderung als „haftunfähig“ galt. Bis Mai 2010. Seitdem sitzt er in der JVA Wittlich. Vor ihm türmt sich nun ein „Berg von Vorstrafen“ von mehr als sieben Jahren auf.

„Wer nur das Vorstrafenregister liest, denkt, dass wir es hier mit einem Unbelehrbaren zu tun haben“, sagt der Vorsitzende Richter Ralf Bock am Landgericht Koblenz. Gerade hat er den 33-jährigen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt. Und dennoch spricht er vom „Prinzip Hoffnung“ und dass der Fall zeige, wie wichtig eine mündliche Verhandlung sei.
In dieser hatte sich Michael L. zum wiederholten Mal wegen Marihuana-Einfuhr,   -Handel und -Konsum verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft ließ sogar per Gutachten klären, ob eine Sicherungsverwahrung in Frage kommt. Die aktuellen Vorwürfe umfassten ebenfalls gleich mehrere Fälle.
In den Jahren 2006 und 2007 war Michael L. mit unterschiedlichen Mittätern fünf Mal nach Maastricht gefahren. Dort wechselte jeweils ein Kilo Marihuana für rund 3 500 Euro den Besitzer. Die Drogen versteckten die Käufer im Batteriefach von L.s Rollstuhl. Aufgeflogen waren die Fahrten, nachdem einer der Mitwisser bei einer Verkehrskontrolle erwischt wurde und bei der Polizei „geplaudert“ hatte. „Offene Aussage“ nannte eine Polizeikomissarin das vor Gericht. Michael L. zeigte sich viele Jahre „solidarischer“ mit seinen so genannten Freunden. „Ich wollte sie weiter schützen“, sagt er. Ein Schutz, der ihn die nächste Verhandlung einhandelt, denn demnächst muss er sich wegen Falschaussage abermals vor Gericht verantworten. „Es ist ein Unterschied, ob man vor Gericht nichts sagt oder lügt“, belehrte Richter Ralf Bock den Angeklagten. Seine Vermutung: Der Mann aus der Eifel habe die Justiz bisher etwas unterschätzt. Die Konsequenzen aus dieser Haltung bekommt er nun mit aller Härte zu spüren.
Mit einem tragischen Badeunfall fing alles an. Ein Kopfsprung ins Pulvermaar verändert das Leben des damals 17-Jährigen Michael L. für immer. Nach einem Genickbruch ist unklar, ob er überhaupt überlebt. Er kämpft sich zurück ins Leben, allerdings wird er für immer an den Rollstuhl gefesselt bleiben. Chronische Schmerzen sind Folgeschäden. Während einer Reha gibt ein Pfleger ihm offenbar den Hinweis, dass Cannabis sich schmerzlindernd auswirken kann. Der junge Mann, der bis dahin nie mit Drogen in Kontakt kam, beginnt mit dem regelmäßigen Cannabis-Konsum. „Eine Tüte pro Tag“, beschreibt er sein Suchtverhalten vor Gericht. Um seinen eigenen Konsum zu finanzieren, sucht er sich Bekannte, die ihm dabei helfen, die Drogen zu beschaffen und zu verkaufen. Er allein ist noch nicht einmal in der Lage, sich einen Joint zu drehen.
Jeweils mehrere Personen legen Geld zusammen, um in den Niederlanden günstig möglichst viele Drogen zu beschaffen. Zurück in der Heimat wird dann aufgeteilt. Wer nicht mitfährt, bezahlt mehr für das Marihuana – dadurch wird auch L.s Drogensucht „refinanziert“. Immer öfter gerät der Eifeler jedoch ins Visier der Drogenfahnder.
Es kommt zu mehreren Verhandlungen am Amtsgericht Cochem. Die erste größere Haftstrafe kassiert L. im Jahr 2000: drei Jahre. Einsichtig macht ihn das nicht. „Ein Urteil, das ergeht, aber nicht vollstreckt werden kann, ist nur mäßig beeindruckend“, kommentiert seine Verteidigerin. Seit Mai 2010 ist das anders. Für L. wird ein Haftplatz gefunden. Seitdem hat der 33-Jährige viel Zeit zum Nachdenken. Durch seine Verteidigerin lässt er die Anwesenden wissen, dass die vergangenen neun Monate die schlimmsten seines Lebens gewesen seien. Seit seiner Haft habe er nur noch Kontakt zu seiner Mutter und zu einer Freundin. Und die anderen Freunde? „Ich musste feststellen, dass sie sich nur bei mir aufhielten, um mit mir Cannabis zu rauchen.“
Dem Gutachter offenbart er die Sehnsucht nach seiner Familie, auch die zu seinem dreijährigen Sohn. „Seit der Geburt seines Kindes gab es keine weiteren Delikte mehr“, sagt sein Verteidiger. Dieses Argument lässt auch die Kammer gelten. Strafmildernd wirkt sich auch Michael L.s umfangreiches Geständnis aus. Dennoch summieren sich die Vorstrafen zusammen mit dem neuen Urteil auf sieben Jahre und drei Monate. „Wir können jetzt lange darüber reden, was man hätte anders machen müssen“, sagt Richter Bock. Jetzt zähle jedoch nur noch das „Prinzip Hoffnung“, dass die Zeit in der JVA irgendwann zu Ende sei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle : http://www.wochenspiegellive.de/